Allgemeine Geschäftsbedingungen der WBA zur Teilnahme an Veranstaltungen

Das Angebot zur Teilnahme an den Veranstaltungen der WBA Aachener Werkzeugbau Akademie GmbH richtet sich ausschließlich an gewerbliche Käufer, die als Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.

 

§1

Geltungsbereich

 

Für Verträge zur Teilnahme an Veranstaltungen der WBA Aachener Werkzeugbau Akademie GmbH, Campus-Boulevard 30, 52074 Aachen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB).

 

 

§2

Anmeldung/Anmeldebestätigung

 

Die Anmeldungen zu einer Veranstaltung können online, per E-Mail, Post, Fax oder telefonisch vorgenommen werden. Der Vertrag zur Teilnahme an einer Veranstaltung wird durch die schriftliche Anmeldebestätigung der WBA Aachener Werkzeugbau Akademie GmbH rechtsverbindlich.

 

 

§3

Zahlungsbedingungen und Kosten

 

Die angegebene Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltung zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten der Teilnehmenden. Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzüge per Überweisung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Bei nicht erfolgender Zahlung behält sich die WBA Aachener Werkzeugbau Akademie GmbH eine Stornierung vor. In der Teilnahmegebühr sind die im angekündigten Programm benannten Leistungen enthalten. Kosten für Übernachtungen, Anreise, Verpflegung etc. sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht enthalten.

 

 

§4

Rücktritt durch die Teilnehmenden

 

Die Teilnehmenden sind dazu berechtigt, ihre verbindliche Anmeldung zu stornieren. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bei Stornierungen von bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bei Stornierungen von bis zu 4 Wochen fallen Stornogebühren in Höhe von 50% an. Bei Stornierungen innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Gebühr zu entrichten. Alternativ steht dem Stornierenden frei, eine Ersatzperson für die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung zu benennen. Bei Nichterscheinen der Teilnehmenden zu einer angemeldeten Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

 

 

§5

Absage durch den Veranstalter

 

Die WBA Aachener Werkzeugbau Akademie GmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Referent ausfällt oder die Veranstaltung aus anderen Gründen, die die WBA Aachener Werkzeugbau Akademie GmbH nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. Die Teilnehmenden werden umgehend davon unterrichtet (telefonisch und schriftlich). Den Teilnehmenden werden die gezahlten Gebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere können die Teilnehmenden keinen Schadensersatz für Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall geltend machen. Dies gilt auch für kostenlose Veranstaltungen.

 

 

§6

Durchführung der Veranstaltungen

 

Die Veranstaltungen werden entsprechend dem angekündigten Programminhalt durchgeführt. Die WBA Aachener Werkzeugbau Akademie GmbH hält sich jedoch Änderungen in der Organisation, der personellen Besetzung oder dem Ablauf einer Veranstaltung vor, sofern sie keinen wesentlichen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung haben. Dies berechtigt weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche aus einer solchen Änderung seitens der Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche, Ersatz- und Folgekosten gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

 

 

§7

Rückgabe der Unterrichtsmittel

 

Sofern während der Veranstaltung Lernmaterialen oder Geräte (z.B. Tablets) leihweise zur Verfügung gestellt werden, sind diese am Ende der Veranstaltung an die WBA Aachener Werkzeugbau Akademie GmbH herauszugeben.

 

 

§8

Urheberrechte

 

Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil der Unterlagen darf, auch nicht auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung der WBA Aachener Werkzeugbau Akademie GmbH in irgendeiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 

 

§9

Haftung

 

Die WBA Aachener Werkzeugbau Akademie GmbH übernimmt eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden nur insoweit, als ihr Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. Die WBA Aachener Werkzeugbau Akademie GmbH haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die WBA Aachener Werkzeugbau Akademie GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen, die Durchführung der Bildungsveranstaltung und deren Inhalte.

 

 

§10

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird der Ort unseres Sitzes, Aachen, vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.